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Auto-Graumarkteinkauf und Vorsteuerabzug
Kein Vorsteuerabzug bei Scheinsitz des Rechnungsausstellers
Im Auto-Graumarkt kann die Zwischenschaltung eines anderen Einkäufers zur Umgehung der Vertriebsbindung markengebundener Vertragshändler durchaus steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass in der Rechnung des Einkäufers nicht nur ein Scheinsitz bei einem Büroserviceunternehmen ausgewiesen wird.
Vertriebsbindung
Im Aussetzungsbeschluss des , ging es um den Vorsteuerabzug aus dem Auto-Graumarkteinkauf von einem zwischengeschalteten Einkäufer. Das FG hat in Bezug auf die Einschaltung eines Zwischenhändlers keine Hinweise auf ein Karussellgeschäft oder ein Scheingeschäft festgestellt. Vielmehr resultiert die Einschaltung eines Zwischenhändlers auf der bestehenden Vertriebsbindung der markengebundenen Autohändler. Diese kann durch die Zwischenschaltung wechselnder Firmen umgangen werden. Bei einer derartigen Zwischenschaltung, die zivilrechtlich ernst gemeint ist und wirtschaftlich mit einem Unternehmerrisiko des Zwischenhändlers versehen ist, handelt es sich steuerlich nicht immer um ein Scheingeschäft.
Vorsteuerabzug
Im summarischen Aussetzungsverfahren scheiterte der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger, da auf den Rechnungen nu...