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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - III 71/05 EFG 2006 S. 149 Nr. 2

Gesetze: AO § 41, UStG § 14, UStG § 15, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Kein Vorsteuerabzug aus Auto-Graumarkteinkauf mit Rechnungsaussteller-Scheinsitz

Leitsatz

Im Kfz-Graumarkt kann die Zwischenschaltung eines anderen Einkäufers zur Umgehung der Vertriebsbindung markengebundener Vertragshändler zivilrechtlich ernst gemeint sein und wirtschaftlich mit eigenem Unternehmerrisiko versehen sein; demnach handelt es sich steuerlich nicht immer um Scheingeschäfte.

Ungeachtet der fraglichen Unternehmerperson und -eigenschaft des behaupteten Rechnungsausstellers kann die Vorsteuer nicht abgezogen werden, wenn in der Rechnung für ihn nur ein Scheinsitz bei einem Büroservice-Unternehmen ausgewiesen wird, wo nicht sein tatsächlicher Geschäftsleitungsort war oder wo er nicht persönlich erreichbar war.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 244 Nr. 4
EFG 2006 S. 149 Nr. 2
UStB 2006 S. 63 Nr. 3
BAAAB-70109

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 23.09.2005 - III 71/05

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