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Geplanter Wegfall der Spekulationsfrist: Wie soll sich der Anleger verhalten?
Das Zusammenspiel von EU-Zinsrichtlinie und Spekulationsfrist
Anleger, die seit dem Aktien, Investmentfonds, Optionsscheine oder Zertifikate erwerben, können sich nicht mehr sicher sein, ob sie die hierbei angestrebten Gewinne wie bisher üblich in die Steuerfreiheit retten. Denn nach dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften ab dem kommenden Jahr neu geregelt. Steuerfreie Kursgewinne sind somit künftig passé, selbst wenn der Plan auf 2008 verschoben werden sollte. Dieses Gesetzesvorhaben kann dazu führen, dass es erneut zu massiven Geldbewegungen über die Grenze kommt. Zwar gilt in allen maßgebenden Ländern seit Juli 2005 die EU-Zinsrichtlinie. Jedoch werden die besonders von der Abschaffung der Spekulationsfrist betroffenen Produkte wie Aktien oder Derivate hiervon gerade nicht erfasst.
I. Die aktuelle Ausgangslage
1. Neue Kontrollen
Für den VZ 2004 hatten inländische Kreditinstitute erstmals eine Jahresbescheinigung über private Veräußerungsgewinne ausgestellt. Zudem dürfen Finanzämter und Sozialbehörden seit dem auf die Kontendaten von Bankkunden zugreifen. Damit liegen neue Kontrollinstrumente vor, die das vom BVerfG beanstandet...BStBl 2005 II S. 56