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BBV Nr. 3 vom Seite 82

Die Veräußerung von Bezugsrechten: Erlös ist zur Hälfte steuerfrei

BFH und BMF klären weitere Zweifelsfragen

von Jürgen Heidenreich, Alzenau

Die steuerliche Behandlung der Veräußerung von Bezugsrechten war lange Zeit umstritten. Dann hatte der zunächst entschieden, dass diese nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu erfassen sind. Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, dass für die Veräußerung von Bezugsrechten das Halbeinkünfteverfahren Anwendung findet, hat das auf eine volle steuerliche Berücksichtigung erkannt. Dies hat der BFH nunmehr mit Urteil v. aufgehoben und folgt der Auffassung der Finanzverwaltung, die auch im ihren Niederschlag findet.

I. Wirtschaftlicher Hintergrund

1. Kapitalerhöhung

Aktienbezugsrechte stellen ein Kaufrecht dar. Sie werden allen Aktionären angeboten, wenn die AG ihr Grundkapital erhöhen (§§ 182 ff. AktG) und zu diesem Zweck so genannte junge Aktien an der Börse platzieren will.

Erhöht eine AG ihr Grundkapital, so ist sie gesetzlich verpflichtet, den Inhabern der früher schon ausgegebenen Aktien (den Altaktionären) Bezugsrechte für die jungen Aktien anzubieten (vgl. § 186 AktG).

Beispiel 1

Wird das Kapital von 6 Mio. auf 7 Mio. € heraufgesetzt, können die Altaktionäre auf sechs alte Aktien eine neue, d. h. junge Aktie zu dem festgel...

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