Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Befreiung von der Prüfungspflicht eines Jahresabschlusses bei insolventer GmbH
Das OLG München hebt in seinem Beschluss vom - 31 Wx 061/05 (ZInsO 2005 S. 1278) hervor, dass auch Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften, die Zeiträume bzw. Geschäftsjahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens umfassen, ohne Einschränkungen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB unterliegen. Eine – selbst analoge – Anwendung der die Auflösung einer Gesellschaft betreffenden Vorschrift des § 71 Abs. 3 GmbH scheidet dabei aus, weil jegliche Ausdehnung ihres Regelungsbereichs bereits europäischem Recht – der Vierten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie – widersprechen würde.