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Analytische Prüfungshandlungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
Wodurch sind analytische Prüfungshandlungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung charakterisiert?
Wie ist der Ablauf des Urteilsbildungsprozesses im Rahmen von analytischen Prüfungshandlungen strukturiert?
Eignen sich analytische Prüfungshandlungen zur Aufdeckung von betrügerischen Handlungen bzw. „Fraud” im Rahmen der Jahresabschlussprüfung?
I. Einleitung
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hat der Abschlussprüfer durch geeignete Prüfungshandlungen ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise einzuholen, die es ihm ermöglichen, Prüfungsfeststellungen zu treffen, auf denen die Prüfungsaussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk beruhen. Um derartige Prüfungsnachweise gewinnen zu können, wird der Abschlussprüfer in einer angemessenen Kombination sowohl Systemprüfungen als auch aussagebezogene Prüfungshandlungen durchführen. Zur Gruppe der aussagebezogenen Prüfungshandlungen gehören dabei neben den Einzelfallprüfungen, d. h. der Prüfung von einzelnen Geschäftsvorfällen und Beständen, die sog. analytischen Prüfungshandlungen.
II. Charakterisierung, Gegenstand und Umfang
Analytische Prüfungshandlungen werden als „Plausibilitätsbeurteilungen von Verhältniszahlen und ...