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Aufwendungen für die Abdichtung eines Balkons mittels Überdachung als Herstellungskosten
Die Aufwendungen für die Abdichtung eines offenen Dachbalkons mittels einer teilweisen Überdachung, die zu einem zusätzlichen umbauten Raum führt, sind gem. rkr. (EFG 2005 S. 1752) nicht auf Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen aufzuteilen, sondern insgesamt als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen. Abgrenzung zu (BStBl 1981 II S. 468) und zum (EFG 1995 S. 612; Bezug: § 255 Abs. 2 HGB).▶NWB CAAAB-60231