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Entgangene Avalprovision keine Anschaffungskosten
(1) Gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 39/05, EFG 2005 S. 1874) sind Sonderbetriebsausgaben Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung. Ihre Feststellung ist in einem Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO nachzuholen, wenn sie im Feststellungsbescheid unterblieben und er insoweit lückenhaft und unvollständig ist. Sind Sonderbetriebsausgaben in der Feststellungserklärung nicht geltend gemacht worden und hat das FA von deren Entstehen bei Erlass des Feststellungbescheids keine Kenntnis, ist der Feststellungsbescheid insoweit lückenhaft und nicht inhaltlich falsch, weil das FA hinsichtlich der Sonderbetriebsausgaben keine Entscheidung getroffen hat. (2) Entgangene Avalprovisionen für im Rahmen eines Anteilserwerbs übernommene ...