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Teilwertabschreibung und Rangrücktritt bei eigenkapitalersetzenden Darlehen
(1) Die Teilwertabschreibung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft vom Gesellschafter des Besitzunternehmens gewährt wurde, kann nicht auf die Unverzinslichkeit der im Sonderbetriebsvermögen II bilanzierten Darlehensforderung gestützt werden. Es gelten vielmehr die Grundsätze, die der Senat in seinem Urteil vom - IV R 10/01 (BStBl 2004 II S. 416 = StuB 2004 S. 417) aufgestellt hat. (2) In der Krise stehen gelassene Darlehen sind nicht nur in Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags, sondern in voller Höhe eigenkapitalersetzend, wenn die Betriebs-Gesellschaft ohne die Weitergewährung der Darlehen ihren Geschäftsbetrieb einstellen und liquidieren müsste. (3) Eine Rangrücktrittsvereinbarung führt nicht schon dann zur Anwendung des ...BStBl II S. 850