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Prozessrecht | Ordnungsgeld bei Nichterscheinen eines GmbH-Geschäftsführers
Ist das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers einer GmbH angeordnet, kann bei dessen Nichterscheinen ein Ordnungsgeld nur gegen die GmbH, nicht aber gegen den Geschäftsführer persönlich angeordnet werden (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. - 19 W 16/05, MDR 2006 S. 170; a. A. z. B. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 141 Rn. 14 und , MDR 2001 S. 954).