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Abgabenordnung | Neuregelung der verdeckten Gewinnausschüttung
In einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren soll die Einführung einer Verfahrensvorschrift zur korrespondierenden Besteuerung der verdeckten Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften und Anteilseignern aufgegriffen werden (vgl. NWB Beratung aktuell 5/2006). Die II 4.05 mitgeteilt, dass aus diesem Grunde Steuerfestsetzungen der Anteilseigner aufgrund eines substantierten Antrags gem. § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Ein substantiierter Antrag erfordert das Vortragen von Umständen, die eine weitere Nachprüfung beim Anteilseigner erfordern und deshalb keine abschließende Prüfung zulassen.