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Verwaltungsrecht | Ausführungsvorschriften zum Informationsfreiheitsgesetz
Die VO über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz v. (BGBl 2006 I S. 6) sieht Gebühren bis zu 500 € vor. Während eine mündliche und einfache schriftliche Auskunft auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften gebührenfrei ist, fällt die Höchstgebühr an, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand durch Zusammenstellungen von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Zusätzlich hat das BMI Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz v. (GMBl 2005 S. 1346) bekannt gemacht, die die behördeninterne Abwicklung von Anfragen regeln.