Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Luftverkehrsrecht | Ansprüche bei Annullierung oder erheblicher Verspätung von Flügen
Mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 v. über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl EG 2004 Nr. L 46 S. 1) können Fluggäste bei Annullierung eines Flugs zwischen der Erstattung der Flugticketkosten und anderweitiger Beförderung zum Endziel durch das Luftfahrtunternehmen wählen. Sie haben auch Anspruch auf unentgeltliche Betreuungsleistungen (Bewirtung, Telefongespräche und ggf. Hotelunterbringung) sowie auf Ausgleichszahlungen, deren Höhe sich nach der jeweiligen Entfernungskategorie richtet. Diese Regelungen sind mit dem Übereinkommen von Montreal (vgl. ABl EG 2001 Nr. L 194 S. 38) vereinbar und verstoßen n...