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BBK Nr. 2 vom Seite 69 Fach 12

Fremdwährungsbewertung

von Dipl.-Kfm. (FH) StB Udo Cremer, Aldenhoven

Das Ausland nimmt immer stärkeren Einfluss auf die deutsche Wirtschaft. Aufgrund der lahmenden Inlandskonjunktur sehen viele Unternehmen ihre Chance zunehmend in Auslandsaktivitäten. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Punkte dar, wie am Jahresende bewertungstechnisch zu verfahren ist, wenn in fremder Währung gekauft oder verkauft worden ist.

I. Einführung

Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Jahres einen Jahresabschluss zu erstellen, der mindestens aus der Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung bestehen muss. Gemäß § 244 HGB ist der Jahresabschluss in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. Durch die immer mehr an Bedeutung gewinnenden Auslandsbeziehungen deutscher Unternehmen werden sehr viele Geschäfte mit ausländischen Geschäftspartnern vorgenommen und in einer anderen Währung fakturiert als sie bilanziert werden müssen.

Aufgrund ständig schwankender Wechselkurse muss zum Jahresende eine Fremdwährungsbewertung erfolgen, weil die Umrechnung einer Fremdwährungstransaktion im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls als Voraussetzung für die buchhalterische Erfassung in inländischer Währung eine andere sein kann als der Buchwert am Bilanz...

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