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VGA bei Gewerbesteuerumlagen ohne vertragliche Grundlage
Eine Gewerbesteuerumlage nach der Belastungsmethode (stand-alone-Verfahren) im Organkreis stellt ohne vertragliche Grundlage eine vGA dar. Eine allgemeine Konzernrichtlinie ist hierfür aber nicht ausreichend. Eine vGA liegt auch vor, wenn die Organgesellschaft mit Gewerbesteuer belastet wird, obwohl im Organkreis insgesamt keine GewSt gezahlt wird. Hinweis: Da seit 2002 auch für die gewerbesteuerliche Organschaft neben der finanziellen Eingliederung ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen werden muss und somit die Voraussetzungen der Organschaft nach KStG und GewStG gleich sind, führt die Zahlung einer Umlage nur zu einer Verschiebung innerhalb der GuV. Die Organgesellschaft bucht statt Aufwand aus Gewinnabführung den Aufwand aus der Umlage (BFH-Az.: I R 82/05).