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Reform der Lohnfortzahlungsversicherung
Erstattungsverfahren bei Mutterschutz und Arbeitsunfähigkeit neu geregelt
Mit dem Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle vom (BGBl 1969 I S. 946) wurde für Arbeiter in § 1 LFZG eine 6-wöchige Lohnfortzahlung eingeführt und damit eine weitgehende Gleichstellung mit den Angestellten erreicht. Um die hierdurch entstandenen finanziellen Belastungen insbesondere der sog. Kleinbetriebe zu mildern, sahen die §§ 10–20 LFZG in bestimmtem Umfang einen Erstattungsanspruch des Arbeitgebers vor, der zunächst auf die Aufwendungen der Lohnfortzahlung an Arbeiter begrenzt war. Mit dem Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes vom (BGBl 1985 I S. 710) wurden mit Wirkung ab dem Auszubildende in das Ausgleichsverfahren einbezogen und eine Erstattung auch für Mutterschaftsaufwendungen eingeführt. Nunmehr kommt es durch das Aufwendungsausgleichsgesetz zum zu erneuten Veränderungen.
I. Das Bundesverfassungsgericht als Auslöser für die Neuregelungen
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter – Mutterschutzgesetz (MuSchG) – sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmerinnen für die S. 60 Dauer der gesetzlichen Schutzfristen (sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag)...