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Gesellschaftsrecht | Angemessene Vergütung eines GmbH-Liquidators
Die dem von der Gesellschafterversammlung bestellten Liquidator einer GmbH – mangels Vereinbarung über die Höhe seines Honorars – geschuldete übliche Vergütung i. S. von § 612 Abs. 2 BGB war zur Zeit der Geltung der Konkursordnung wegen der Vergleichbarkeit der Tätigkeit des Liquidators (§ 70 GmbHG) mit der Aufgabe eines Konkursverwalters in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der Vergütungsverordnung v. (BGBl 1960 I S. 329, i. d. F. der Verordnung v. , BGBl 1979 I S. 637) zu bemessen ().