Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zweistufige Prüfung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG
Der beschränkte Schuldzinsenabzug ist nach dem in zwei Stufen zu prüfen:
Auf der ersten Stufe ist zu prüfen, ob die Schuldzinsen überhaupt betrieblich veranlasst sind. Für Darlehen zur Finanzierung privater Zwecke ist der Schuldzinsenabzug bereits nach § 4 Abs. 4 EStG ausgeschlossen. Bei einem gemischten Kontokorrentkonto ist der privat veranlasste Anteil der Schuldzinsen zu schätzen oder der Sollsaldo nach der sog. Zinsstaffelmethode aufzuteilen (so auch Tz. 2 ff. des NWB AAAAB-70170).
Auf der zweiten Stufe ist die Abziehbarkeit der betrieblich veranlassten Schuldzinsen nach Maßgabe des § 4 Abs. 4a EStG zu prüfen. Dabei sind private Verbindlichkeiten, deren Zinsen keine Betriebsausgaben darstellen, bei der Ermittlung der Entnahmen i. S. von § 4 Abs. 4a EStG nicht zu berü...