Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 21.09.2005 X R 47/03, BBK 1/2006 S. 4562

Einbeziehung von Über- und Unterentnahmen i. S. von § 4 Abs. 4a EStG aus den Jahren vor 1999

Bei der Berechnung der abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG sind Über- und Unterentnahmen auch aus Wirtschaftsjahren vor dem Inkrafttreten des § 4 Abs. 4a EStG, d. h. aus Jahren, die vor dem endeten, zu berücksichtigen (entgegen /00, BStBl 2000 I S. 588, Tz. 36, und ). Nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG sind die Über- und Unterentnahmen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre bei der Berechnung zu berücksichtigen. Nach Ansicht des BMF soll dies aber nicht für Über- und Unterentnahmen vor 1999 gelten, dem Jahr des Inkrafttretens von § 4 Abs. 4a EStG. Diese Ansicht ist nachteilig für Stpfl., die Unterentnahmen aus den Jahren vor 1999 aufzuweisen haben, d. h. zum ein positives Kapitalkonto auswiesen. Die steuerunschädliche Entnahme frühere...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen