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Bundeskabinett verabschiedet Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen auf den Weg gebracht. Zwar ist nicht auszuschließen, dass es im Zuge der parlamentarischen Beratungen noch zu Änderungen kommen wird. Da jedoch alle mit dem Gesetzentwurf beabsichtigten Rechtsänderungen schon für das Jahr 2006 Wirkung entfalten sollen, lohnt es, schon jetzt das Augenmerk auf die Regelungsbereiche zu richten.
1. Änderung bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung
Der Wortlaut des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG soll dahingehend ergänzt werden, dass für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert für diese Wirtschaftsgüter stets erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Die derzeit geltenden Regelungen zur Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung, die einen sofortigen Abzug der Anschaffungskosten von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern vorsehen, werden von K...