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Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Auswirkungen von Stadtumbaumaßnahmen i. S. der §§ 171a bis e BauGB
Stadtumbaumaßnahmen haben unmittelbare Folgen auf die Bewertung von Grundstücken und die daran anknüpfende Grundsteuer. Denn sie führen zur Umnutzung oder zum Rückbau von Gebäuden und damit zur Änderung der Bewertung als unbebautes oder bebautes Grundstück und zur Grundsteuerpflicht oder Grundsteuerfreiheit.
I. Stadtumbaumaßnahmen nach BauGB
Bei Stadtumbaumaßnahmen i. S. der §§ 171a–e BauGB muss es sich um städtebauliche Gesamtmaßnahmen in Stadt- oder Ortsteilen handeln, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegt und dem Wohl der Allgemeinheit dient. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, dass die Siedlungsstruktur der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst, die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert, innerstädtische Bereiche gestärkt, bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt oder zurückgebaut, freigelegte Flächen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zugeführt und innerstädtische Altbaubestände erhalten werden.
Eines der Hauptziele im Stadtumbau ist die Umnutzung von Gebäuden. Die Um- bzw. Nachnutzung muss sich aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept ergeben, um nachzuweisen, dass sich die entsprechenden städt...