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Bankenhaftung bei einer zur Insolvenz führenden Darlehenskündigung?
Bei einer zur Insolvenz führenden Kündigung eines Darlehens durch die kreditgebende Bank hat ein alleingeschäftsführender Gesellschafter einer GmbH keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen seines entgangenen Geschäftsführergehalts. Der Anspruch ergibt sich insbesondere nicht nach den Rechtsgrundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Denn GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter sind grundsätzlich nicht in den Schutzbereich von Darlehens- und Kreditverträgen einbezogen: Die Bank hat mit der Kündigung des Kreditvertrags eine Hauptleistungspflicht verletzt. Allerdings erfordert die Einbeziehung von Dritten (des alleingeschäftsführenden Gesellschafters) bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht, dass der Schaden gerade dem Dritten droht, dieser also der Hauptbegünstigte der Leistung ist. Hier war jedoch die GmbH unmittelbar von der Gewährung bzw. Kündigung des Darlehens betroffen. Auf das Vermögen des Geschäftsführers wirkte sich dies nur mittelbar durch eine Verbesserung oder Verschlechterung der finanziellen Lage der GmbH aus ().