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BFH 08.09.2005 IV R 40/04, StuB 22/2005 S. 981

Gewinnrealisierung aus der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen

Der Gewinn aus der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen ist dann realisiert, wenn mehr als die Hälfte der Erwerber das im Wesentlichen fertig gestellte Gemeinschaftseigentum ausdrücklich oder durch mindestens drei Monate lange rügelose Ingebrauchnahme konkludent abgenommen haben. Die Gewinnrealisierung betrifft nur die von diesen Erwerbern geschuldeten Entgelte (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG; § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB; § 640 BGB).NWB YAAAB-68614

Praxishinweise: Eine Gewinnrealisierung tritt ein, wenn der Anspruch auf die Gegenleistung entstanden ist. Obwohl beim Erwerb von Eigentumswohnungen zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden ist, geht der BFH von einem einheitlichen Realisationszeitpunkt aus. Die widerspruchslose Ingebrauchnahme (vorbehaltslose Nutzung) durch mehr als di...

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