BFuP Nr. 6 vom Seite 572

Prüfungsqualität, Dritthaftung und Versicherung (Zusammenfassung)

Prof. Dr. Ralf Ewert, Prof. Dr. Eberhard Feess und Prof. Dr. Martin Nell

Nicht nur in Deutschland sind Diskussionen über institutionelle Vorkehrungen zur Sicherung der Qualität von Abschlußprüfungen an der Tagesordnung. Als wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Prüfungsqualität wird stets auch die Dritthaftung des Prüfers angesehen, die in Deutschland durch jüngste Entwicklungen im Bereich der höchstrichterlichen Rechtsprechung besondere Aktualität erlangt hat. Der vorliegende Beitrag greift die Interdependenz von Haftung und Versicherung auf, die in Deutschland wegen der Versicherungspflicht für Wirtschaftsprüfer von besonderer Relevanz ist. Zunächst wird gezeigt, daß die bisherige Einbindung von Versicherungsaspekten in der neueren ökonomischen Literatur zur Prüferhaftung nicht befriedigen kann. Anschließend wird im Rahmen eines spieltheoretischen Modells gezeigt, daß die Dritthaftung im Rahmen eines Systems der Gefährdungshaftung ergänzt um Versicherungsverträge mit Obliegenheiten so gestaltet werden kann, daß gegenüber einer üblichen Verschuldenshaftung positive Wirkungen bezüglich der Prüfungstätigkeiten und der Risikoteilung resultieren und insbesondere die moral-hazard-Befürchtungen der Existenz von Versicherungen nicht eintreten. Der Beitrag schließt mit einigen regulativen Implikationen und zeigt Wege für die weitere Forschung auf.

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Fundstelle(n):
BFuP 6/2000 Seite 572
NWB TAAAB-70800