BFuP Nr. 6 vom Seite 594

Prospektprüfung und Prospekthaftung bei Wirtschaftsprüfern (Zusammenfassung)

Dr. Klaus R. Wagner

Wirtschaftsprüfer als Prospektprüfer unterliegen nach der Rechtsprechung des BGH dem Risiko der Prospekthaftung mit einer bis zu 30 Jahren dauernden Verjährung. Nachfolgend soll aufgezeigt werden, wie diese Prospekthaftung durch eine Vertragshaftung mit mit nur 5-jähriger Verjährung ersetzt werden kann.

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Fundstelle(n):
BFuP 6/2000 Seite 594
DAAAB-70801