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Rückstellung für künftige Nachbetreuungsleistungen bei Hörgeräte-Akustikern
Anmerkungen zum
Nachdem der BFH bereits vor einiger Zeit seine Rechtsprechung zu Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen bei Hörgeräte-Akustikern modifiziert hat, nimmt das BMF nunmehr in seinem Schreiben vom hierzu Stellung.
I. Die bisherige BFH-Rechtsprechung
Die Problematik der Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen an Hörhilfen und Sehhilfen hat der BFH in der Vergangenheit in drei Verfahren zu beurteilen gehabt:
(BStBl 1994 II S. 158; NWB PAAAA-94728),
(NWB YAAAA-69106) und
(NWB VAAAA-68109). S. 1130
1.
In dem Sachverhalt, der diesem Urteil zugrunde lag, betrieb der Kläger ein Optiker- und Hörgerätefachgeschäft. Er rechnete aufgrund eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Hörhilfen an Anspruchsberechtigte mit den Krankenkassen ab. Danach übernahm der Kläger für alle von ihm gelieferten Hörhilfen einschließlich des Zubehörs die Garantie gegenüber dem Hörgeschädigten bzw. der Krankenkasse sowie die Nachbetreuung der von ihm versorgten Hörgeschädigten; hierzu gehörte auch das Reinigen der Otoplastiken, das Erneuern von Schläuchen, die hal...