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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf halbfertige Bauten
Das Verbot der Rückstellungen für drohende Verluste (§ 5 Abs. 4a EStG) begrenzt eine mögliche Teilwertabschreibung nicht. Die Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ist nicht nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung, sondern hinsichtlich des gesamten Verlustes aus dem noch nicht abgewickelten Bauauftrag zulässig. Dies hat der NWB TAAAB-69777 entschieden. Der Senat führt dazu weiter aus: Die Ausführungen beziehen sich nur auf den Fall, dass der Bauunternehmer verpflichtet war, die Bauaufträge in Kenntnis ihrer Verlustträchtigkeit zu Ende zu führen. Sie beziehen sich nicht auf den Fall, dass diese Verpflichtung vor Fertigstellung des Bauvorhabens ent...BStBl 1999 II S. 681BStBl 2001 II S. 566BStBl 1997 I S. 928