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Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen bei Hörgeräte-Akustikern
Mit Urteil vom (StuB 2002 S. 1173) hat der BFH entschieden, dass ein Hörgeräteakustiker eine Rückstellung für die Verpflichtung zu bilden habe, die er beim Verkauf einer Hörhilfe für einen bestimmten Zeitraum zur kostenlosen Nachbetreuung des Gerätes und des Hörgeschädigten in technischer und medizinischer Hinsicht eingeht. Die rechtliche Verpflichtung zur Nachbetreuung ergebe sich bereits aus dem jeweiligen Veräußerungsgeschäft in Verbindung mit dem zugrunde liegenden Rahmenvertrag. Sie entstehe dagegen nicht erst mit Eintritt der Erforderlichkeit der jeweiligen Nachbetreuungsleistungen, da diese lediglich die bilanzsteuerlich nicht relevante Fälligkeit der jeweiligen Verpflichtung beträfen. Reparaturleistungen fielen jedoch nicht unter den Begriff der Nachbetreuungen und seien von der Krankenkasse bei entsprechendem Anfall zusätzlich vergütet worden. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
1. Nachbetreuungsleistungen
Die Nachbetreuungsverpflichtung ist im Zeitpunkt der Veräußerung der Hörhilfe auch wirtschaftlich verursacht. Die Grundsätze dieses Urteils sind daher im Ergebnis auf alle noch offenen vergleichbaren Fälle für Nachbe...