Kein Vorsteuerabzug aus Auto-Graumarkteinkauf mit Rechnungsaussteller-Scheinsitz
Leitsatz
Im Kfz-Graumarkt kann die Zwischenschaltung eines anderen Einkäufers zur Umgehung der Vertriebsbindung markengebundener Vertragshändler
zivilrechtlich ernst gemeint sein und wirtschaftlich mit eigenem Unternehmerrisiko versehen sein; demnach handelt es sich
steuerlich nicht immer um Scheingeschäfte.
Ungeachtet der fraglichen Unternehmerperson und -eigenschaft des behaupteten Rechnungsausstellers kann die Vorsteuer nicht
abgezogen werden, wenn in der Rechnung für ihn nur ein Scheinsitz bei einem Büroservice-Unternehmen ausgewiesen wird, wo nicht
sein tatsächlicher Geschäftsleitungsort war oder wo er nicht persönlich erreichbar war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 244 Nr. 4 EFG 2006 S. 149 Nr. 2 UStB 2006 S. 63 Nr. 3 BAAAB-70109
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 23.09.2005 - III 71/05
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