Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Typen im Rechtschutzsystem der Abgabenordnung
Spannungsverhältnis zwischen vorläufiger Steuerfestsetzung und „Zwangsruhen” des Einspruchsverfahrens
Zurzeit wird diskutiert, ob der Vorläufigkeitsvermerk, der wegen der Frage der Abziehbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten seit kurzem den Einkommensteuerfestsetzungen beigefügt wird, dem Bürger ausreichend Rechtsschutz gewährt. Diese Frage muss verneint werden (s. hierzu Regnery, NWB Beratung aktuell 38/2005). Hinter der in Beratung aktuell 38/2005 vordergründig diskutierten materiell-rechtlichen Frage verbirgt sich eine generelle, verfahrensrechtliche Problematik, mit unter Umständen weitreichenden Folgen für den Bürger, aber auch den Berater.
I. Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
Gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ist es nur zulässig, die Steuerfestsetzung mit der Nebenbestimmung i. S. von § 120 Abs. 1 AO zu versehen, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens beim EuGH, BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist. Zu beachten ist, dass eine „vorläufige” Steuerfestsetzung den Steuerbescheid nur insoweit offen hält, wie auch die Vorläufigkeit reicht. Im Übrigen erwächst der Steuerbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist (§ 355 AO) in formelle Bestandskraft und wird damit unanfechtbar. Korrekturen sind dann n...