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Steuerneutrale Umstrukturierung bei Realteilung gefährdet
Laut Informationen des DStV liegt den Länderfinanzministerien ein Schreiben des BMF zur Realteilung (§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG) im Entwurf vor. Danach soll die steuerneutrale Übertragung von Betriebsvermögen ausgeschlossen sein, wenn sich einzelne Gesellschafter der aufzulösenden Gesellschaft zu einer Nachfolgegesellschaft zusammenschließen. Das Buchwertprivileg wäre nach dem Entwurf auch dann zu versagen, wenn keine neuen Gesellschafter aufgenommen werden.
In seiner Eingabe S 17/05 v. appelliert der DStV an die Ministerien, die Intention des Gesetzgebers, der durch die in Rede stehende Vorschrift Umstrukturierungen explizit steuerlich erleichtern wollte, nicht durch eine Verwaltungsanweisung zu konterkarieren. Im Übrigen widerspricht es dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden, wenn bei einer Realteilung die Fortführung der unternehmerischen Aktivität in einer Nachfolgegesellschaft nur bei voller Gewinnrealisierung möglich ist, während die einzelunternehmerische Tätigkeit durch die Buchwertfortführung begünstigt wird.