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Beamtenrecht | Disziplinarrechtliche Konsequenzen bei Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten
Eine freiwillige Selbstanzeige eines Finanzbeamten nach § 371 AO wegen der Nichterklärung von Zinseinkünften aus ausländischem Kapitalvermögen schließt nicht auch automatisch ein Verfahren wegen des disziplinarischen Unrechtsgehalts seiner steuerlichen Verfehlung aus. Denn der Gesetzgeber wollte den steuerpflichtigen Beamten durch § 371 AO erkennbar nicht (auch) davor schützen, dass die durch seine Selbstanzeige aufgedeckten Steuerverfehlungen zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens verwendet werden. Ob insoweit trotz der unterschiedlichen Zielrichtungen von Disziplinar- und (Steuer-)Strafrecht aber mit Blick auf das unlängst in Kraft getretene Strafbefreiungserklärungsgesetz eine andere Entscheidung geboten wäre, konnte in dem vom .OVG entschiedenen Fall aber mangels Anw...