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Ermittlung des Gewinnes aus privaten Veräußerungs- geschäften gem. § 23 EStG bei sammelverwahrten Wertpapieren
I. Vorbemerkungen
Wertpapiere können bspw. durch den Inhaber selbst aufbewahrt werden, sofern das Wertpapier als effektives Stück auslieferbar ist und auch ausgeliefert wurde, andererseits von einem Kreditinstitut in Sammelverwahrung genommen werden. Charakteristisch für die Sammelverwahrung ist, dass dem Eigentümer nicht mehr ein (sein) bestimmtes Wertpapier zugeordnet wird, sondern ihm steht ein nur nach Art und Wert bestimmbares Bruchteilseigentum in Höhe des jeweiligen Wertpapiernennbetrages bzw. der Stückzahl zu.
Steuerlich birgt diese Art der Verwahrung das Problem, dass sich bei sammelverwahrten Wertpapieren die eben beschriebene Nämlichkeit zwischen erworbenem und veräußertem Wertpapier nicht mehr herstellen lässt, so dass sich die Frage aufdrängt, wie der Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 EStG zu errechnen ist. Die in dem jüngsten Erlass v. dargelegte Auffassung der Finanzverwaltung wird im Folgenden dargestellt.
II. Die Problematik der Ermittlung des Spekulationsgewinnes bei sammel- verwahrten Wertpapieren
Steuerrechtlich relevant sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG nur dann, wenn das obliga...