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Die Bilanzen der Personenhandelsgesellschaft
- Zur bilanziellen Gewinnermittlung nach Handels- und Steuerrecht
I. Handelsbilanz der Personenhandelsgesellschaft
1. Handelsbilanz als Grundlage zur Ermittlung der Gewinnanteile der Gesellschafter
Bilanzen dienen der strukturierten Zusammenschau des Vermögens eines Unternehmens und der Gewinnermittlung durch den Vergleich der Vermögensstände an zwei Bilanz-stichtagen. Die handelsrechtliche Gewinnermittlung erfolgt bei buchführungspflichtigen Personenhandelsgesellschaften durch den handelsrechtlichen Jahresabschluss, der neben der Bilanz (§ 242 Abs. 1 HGB) eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, § 242 Abs. 2 HGB) als zusammengehörige Einheit umfasst (§ 242 Abs. 3 HGB). Die Bilanz dokumentiert den Gewinn nur summarisch, den eine hinreichend gegliederte GuV näher aufschlüsselt. Aufgrund der Bilanz wird der Gewinn oder Verlust der Personenhandelsgesellschaft und der Anteil jedes Gesellschafters daran berechnet (vgl. § 120 Abs. 1 HGB).
Die Bilanzfeststellung ist ein Rechtsgeschäft aller Gesellschafter, so dass bei der KG auch die Kommanditisten an den Bilanzierungsentscheidungen, insbesondere der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten, mitzuwirken haben. Der Gewinnanteil der Gesellschafter wird grundsätzlich zum Feststellungszeitp...