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Kein Abzugsverbot für vorweggenommene Betriebsausgaben bei gescheiterter nebenberuflicher Tätigkeit
Entstehen bei einer beabsichtigten nebenberuflichen Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG vorweggenommene Betriebsausgaben, kommt es aber nicht mehr zur Ausführung der Tätigkeit, steht das Abzugsverbot des § 3c EStG dem Abzug dieser Betriebsausgaben nicht entgegen (Bezug: § 3 Nr. 26, § 3c EStG).▶NWB DAAAB-66087
▶Praxishinweise: § 3c EStG hat den Zweck, einen doppelten Vorteil (einerseits Betriebsausgaben, andererseits steuerfreie Einnahmen) zu verhindern. An einem solchen doppelten Vorteil fehlt es aber, wenn entsprechende (steuerfreie) Einnahmen über- S. 898haupt nicht anfallen. Es bedarf dann keiner „Neutralisierung” von steuerfreien Einnahmen durch ein Abzugsverbot.