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Änderungen der Wahrscheinlichkeitsberücksichtigung bei der Rückstellungsbilanzierung nach ED IAS 37
– Eine Verbesserung in Bezug auf den Informationszweck? –
I. Einleitung
Am hat das International Accounting Standards Board (IASB) einen Entwurf zur Änderung des IAS 37 Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets als Ergänzung zum ebenfalls veröffentlichten Änderungsentwurf zu IFRS 3 Business Combinations zur Diskussion gestellt.
Gem. IAS 37.10 sind Rückstellungen als bezüglich ihrer Fälligkeit und/oder Höhe unsichere Schulden definiert. Der Rückstellungsbilanzierung sind somit Unsicherheiten und demzufolge auch die Berücksichtigung von Wahrscheinlichkeiten immanent. Wesentliche Inhalte von ED IAS 37 Non-financial Liabilities betreffen diesen Aspekt.
Im Folgenden werden die geplanten Änderungen zur Wahrscheinlichkeitsberücksichtigung bei der Rückstellungsbilanzierung nach ED IAS 37 im Hinblick auf den Informationszweck näher beleuchtet. Zuvor werden als Ausgangspunkt der Untersuchung die derzeitigen Regelungen zur Rückstellungsbilanzierung nach IAS 37 in ihren Grundzügen dargestellt und die damit verbundenen Probleme der Bestimmung von Wahrscheinlichkeiten erörtert.
II. Grundzüge der Rückstellungsbilanzierung nach IAS 37
1. Bilanzierung dem Grunde nach im Vergleich zu IFRS 3
Entsprechend IAS 37.14 ist eine Rückstellung anzusetzen, wenn
ein Unternehmen aufgrund eines vergangenen Ereignisses ...