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PiR Nr. 1 vom Seite 16

Firmenwert und ähnliche Wirtschaftsgüter beim Unternehmenserwerb

von WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg i. Br.

I. Das Erfordernis der Kaufpreisallokation …

1. … nach IFRS

Einerlei wer erwirbt – Sanofi-Synthelabo die Aventis AG, ein privat equity fund einen mittelständischen Automobilzulieferer oder die approbierte Pharmazeutin Lieselotte Müller eine Apotheke –, nach IFRS 3 handelt es sich um eine business combination. Diese kennt immer einen Erwerber und einen Erworbenen, eine Buchwertfortführung im Sinne einer Interessenzusammenführung (pooling-of-interest) gibt es nicht mehr. Die zwingende Folge ist die Vornahme einer sog. Kaufpreisallokation, durch die der zu entrichtende Kaufpreis auf die einzelnen assets und liabilities „aufzuteilen” ist. Die Kaufpreisallokation erfolgt in erster Linie im Interesse der Folgebewertung – planmäßige Abschreibung oder Nichtabschreibung der assets, Veränderungen der Schulden.

Bei der praktischen Abwicklung dieser Zuordnung des Kaufpreises auf die einzelnen assets und liabilities steht die Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten (intangibles) im Mittelpunkt. Nach dem erklärten Ziel von IFRS 3 ist dabei der Begriffsinhalt des intangibles nach IAS 38 mög-S. 17lichst extensiv auszulegen, um den nicht planmäßig abschreibungsfähigen goodwill möglichst klein zu halten. Die Faustr...

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