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Keine „Zwangseinlage” bei gemischt-genutzten Gebäuden
Dient ein Gebäudeteil, der bislang für private Wohnzwecke genutzt wurde, nunmehr fremdgewerblichen Zwecken, so kann er vom Stpfl. weiterhin dem Privatvermögen zugeordnet werden, auch wenn der Stpfl. zuvor einen anderen Gebäudeteil, der nunmehr ebenfalls zu fremdgewerblichen Zwecken genutzt wird, dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet hat. Der Kläger hatte verschiedene Gebäudeteile (Geschosse) zunächst privat genutzt, dann den Gebäudeteil I an eine Apotheke vermietet und dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet. Später vermietete er den Gebäudeteil II an einen Arzt, behandelte diesen Gebäudeteil aber weiterhin als Privatvermögen. Der BFH gab dem Kläger Recht und lehnte eine sog. Zwangseinlage des Gebäudeteils II ab. Da die Vermietung des Gebäudeteils II nicht...BStBl 2005 II S. 334