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BBKM Nr. 2 vom Seite 45

Honorarsicherung in der Krise des Mandanten

Mit dem Bargeschäft sind Sie auf der sicheren Seite

von Hans-Günther Gilgan, Münster

Durch eine Unternehmenskrise kann im ungünstigsten Fall ein lukratives Mandat wegbrechen. Zunächst aber geht es darum, das noch bestehende Mandatsverhältnis mit dem Blick auf bessere Zeiten am Leben zu erhalten, also den Beratungsvertrag zu erfüllen. Business as usual ist aber nicht angezeigt. Die Honoraransprüche aus der laufenden Tätigkeit müssen abgesichert werden. Die Lösung heißt: Bargeschäft, das mit einer „segmentierten” Leistungserbringung verbunden wird.

In der Regel setzen Steuerberater ihre Tätigkeit für den Auftraggeber auch dann fort, wenn sicherste Anzeichen auf eine Unternehmenskrise hindeuten (zum Verhalten des Steuerberaters in der Unternehmenskrise vgl. Uppenbrink, ). Vielfach werden die Auftraggeber schon lange Jahre betreut und man scheut sich, seine Tätigkeit zu verweigern, nachdem man in der Vergangenheit gute Geschäfte mit diesem Auftraggeber gemacht hat. Außerdem könnte er sich ja wirtschaftlich erholen und für diesen Fall das Verhalten des Steuerberaters mit einer Auftragskündigung quittieren.

Nicht gerade selten führen die Krisen in die Insolvenz mit der Folge, dass bisher nicht gezahltes Honorar in die Masse fällt oder gezahltes Honorar v...