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BMF klärt weitere Zweifelsfragen zum Investmentsteuergesetz
Auch nach Veröffentlichung des Einführungsschreibens v. - S 1980 NWB RAAAB-54362 reißen die Zweifelsfragen der Praxis zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes nicht ab. Das BMF hat daher mit Schreiben v. - IV C 1 - S 1980 - 1 - 122/05 nochmals gezielt zu Einzelfragen Stellung genommen.
1. Aktiengewinn umfasst sowohl Fonds-Aktiengewinn als auch Fonds-Immobiliengewinn
Die Veröffentlichung nur des Fonds-Aktiengewinns oder des Fonds-Immobiliengewinns je nach Portfoliostruktur des Investmentvermögens reicht nicht aus. Der von der Investmentgesellschaft nach § 5 Abs. 2 InvStG bewertungstäglich zu ermittelnde Aktiengewinn umfasst sowohl den Fonds-Aktiengewinn als auch den Fonds-Immobiliengewinn, die getrennt zu ermitteln und bekannt zu machen/zu veröffentlichen sind. Ob das Investmentvermögen in Immobilien investieren darf, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich.
Aus Gründen des Vertrauensschutzes werden die Finanzbehörden keine negativen Folgerungen ziehen, wenn die Investmentgesellschaften bis zum von der Bekanntmachung/Veröffentlichung eines Fonds-Immobiliengewinns oder Fonds-Aktiengewinns in Höhe von null Euro absehen.
2. Ersatzwert für den Zwischengewinn und Übergangslösung für den Zinsabschlag
Der E...