Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wegfall der Steuervergünstigungen für vererbtes Betriebsvermögen
Nachversteuerung bei Veräußerung oder Betriebsaufgabe
Der BFH hat in einer Entscheidung aus diesem Sommer über der Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a. F. entschieden. Die Problematik ist nichtsdestotrotz aktuell, da sie auch der geltenden Rechtslage in § 13a ErbStG entspricht: Der schenkung- bzw. erbschaftsteuerliche Erwerb eines Anteils an einer gewerblichen KG ist durch die Gewährung eines Betriebsvermögensfreibetrags sowie eines Bewertungsabschlags privilegiert. Diese Vergünstigungen werden jedoch nach § 13a Abs. 5 ErbStG rückwirkend versagt, wenn ein so genannter Nachversteuerungstatbestand – z. B. eine Veräußerung innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb – vorliegt.
Der Fall
Der spätere Kläger ist Miterbe an einem Nachlass geworden, zu dem auch ein Anteil an einer KG gehörte. Vier Jahre nach dem Tod der Erblasserin stellte die KG ihre Produktion ein, entließ die Mitarbeiter und veräußerte ihr Vermögen einschließlich des Betriebsgrundstücks an verschiedene Erwerber. Dieser Vorgang wurde ertragsteuerlich als Betriebsaufgabe behandelt. Unter Berufung darauf versagte das Finanzamt den Abzug des Freibetrags.
In seiner Einspruchsbegründung beruft sich der Kläger darauf, dass er als Minderheitsgesellschafter nicht habe über den Verkauf ...