Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 24/2002 S. 1220

Typisch stille Gesellschaft: Verlustausgleich nach § 15a EStG

Die Kommanditeinlage ist i. S. von § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG dann geleistet, wenn sie tatsächlich erbracht ist. Nach dem (n. v.) ist die Leistung einer Einlage durch den typisch stillen Gesellschafter nach denselben Grundsätzen zu beurteilen. Dem Gesellschaftsvermögen müsse etwas von außen zugeflossen sein, was den bilanziellen Unternehmenswert mehre, also die Aktiva des Unternehmens erhöhe oder die Passiva mindere und so Einfluss auf das „Kapitalkonto” nehme.

Praxishinweise: Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist § 15a EStG auf Anteile des stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebsinhabers entsprechend anwendbar. Das heißt, dass der Anteil des stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebsinhabers nicht mit anderen Einkünften des stillen Gesellschafters ausgeglichen ode...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen