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Abzinsung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Rückstellungen für das Erstattungsrisiko nach § 128 AFG sind gem. rkr. Urteil des (EFG 2002 S. 1370) nach § 6a EStG (analog) zu bewerten. Öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten enthalten – so führt das FG weiter aus – regelmäßig keinen (verdeckten) Zinsanteil, so dass eine Rückstellung für derartige ungewisse Verbindlichkeiten nicht abzuzinsen ist (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 6a EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1, § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 253 Abs. 1 HGB; § 128 AFG).
Praxishinweise: (1) Das FG hatte über den Ausweis einer Rückstellung in der Bilanz zum zu entscheiden, so dass die mit Wirkung für das erste nach dem endende Wirtschaftsjahr eingefügte Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG, die in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Abzinsung bei Rü...