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Einkommensteuer | Abzug von wiederkehrenden Leistungen bei Übertragung einer wesentlichen Beteiligung
Wird eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (GmbH) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, ist für die Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags auf die mögliche Gewinnausschüttung, also auf das Jahresergebnis der Gesellschaft, abzustellen, das auf die übertragenen Anteile entfällt (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des , BStBl 2004 II S. 95 = StuB 2003 S. 903; Bezug: §§ 10 Abs. 1, 17, 20, 22 Nr. 1 EStG).▶VT 843/04
▶Praxishinweise: Voraussetzung für den Abzug von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgabe ist, dass die vom Übergeber vorbehaltenen Erträge vom Übernehmer auch erwirtschaftet werden können. Bei der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung ist bei der Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags nicht auf die tatsächlich ausgeschütteten Erträge abzustellen, sondern ...