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Begünstigte Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil
(1) Veräußert ein Stpfl. den Anteil an einem Mitunternehmeranteil, ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn bis zum Inkrafttreten des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom steuerbegünstigt (Anschluss an das , BStBl 1995 II S. 407; , BStBl 2000 II S. 123 = StuB 2000 S. 157). (2) Die zweistufige Gründung einer Sozietät stellt sich regelmäßig dann nicht als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn zwischen dem Vertrag über die Aufnahme des Sozius in die Einzelpraxis und dem über die Erhöhung des Anteils ein Zeitraum von mindestens einem Jahr liegt und wenn sich nicht mindestens einer der Vertragschließenden bei Gründung der Sozietät unwiderruflich verpflichtet hat, einen weiteren Anteil zu erwerben bzw. zu...