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Einkommensteuer | Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen?
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Neufassung des EStG vom (BGBl I S. 821) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird.
Art. 3, 100 GG; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997
Praxishinweise: Nach Ansicht des BFH sind die Finanzämter aus rechtlichen Gründen gehindert, die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäfte) umfassend zu kontrollieren. Dies führt zu einer ungleichmäßigen Anwendung des materiellen Rechts und hierin liegt nach Auffassung des BFH ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. auch nachstehend abgedruckten Beschluss). Das fehlende Ermittlungsinstrumentarium der Finanzbehörden beruht in erster Linie auf den Einschränkungen des ...