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Einkommen-/Lohnsteuer | Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Gestellung eines Firmen-Pkw
Sind dem Bezirksleiter einer Einzelhandelskette zwischen fünf und acht Filialen fest zugeordnet, die er täglich aufsucht, um dort Arbeiten zu verrichten, die den wesentlichen Inhalt seines Aufgabengebiets betreffen, handelt es sich bei der Fahrt von der Wohnung zu der als erste aufgesuchten Filiale und der Fahrt von der zuletzt aufgesuchten Filiale zur Wohnung jeweils um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dementsprechend ist nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ein geldwerter Vorteil zu erfassen, sofern das dem Bezirksleiter überlassene betriebliche Kfz auch für diese Fahrten genutzt wird.
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 EStG
Praxishinweise: Die Entscheidung ist zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Gestellung eines Firmen-Pkw ergangen. Sie hat aber auch Auswirkung auf den Werbungskostenabzu...