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StuB 21/2002 S. 1084

Kündigung wegen langanhaltender Krankheit

Weigert sich der erkrankte Arbeitnehmer vorprozessual, die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu befreien, so ist es ihm gem. (DB 2002 S. 1943) dennoch nicht verwehrt, im Kündigungsschutzprozess die negative Gesundheitsprognose unter Bezugnahme auf ärztliche Zeugnisse zu bestreiten. Bei einer Kündigung aus Anlass einer Langzeiterkrankung sei bei krankheitsbedingter dauerhafter Leistungsunfähigkeit in aller Regel von einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (2. Stufe) auszugehen. Der dauerhaften Leistungsunfähigkeit stehe die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden könne. Für die Prognose komme es auf den Zeitpunkt der Kündigun...

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