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Rücknahme des Einspruchs wegen Vertrauen auf die Richtigkeit einer fehlerhaften Kontrollmitteilung
Gem. einem Urteil des FG München (rkr.) vom - 2 K 2286/02 (EFG 2003 S. 1278) liegt grobes Verschulden des Beraters vor, wenn er den Einspruch im Vertrauen auf die Auskunft des FA und seiner Mitarbeiter zurücknimmt und erst danach die Kontrollmitteilung aufgrund der Bedenken des Mandanten überprüft (Bezug: § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO).▶VT 1019/03