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Vereinnahmung von Darlehensvaluta und Ansatz von Darlehensverbindlichkeiten
Die Vereinnahmung von Darlehensvaluta in steuerbefreiter Zeit führt gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: I R 11/03, EFG 2003 S. 680) unter Berücksichtigung der Rückzahlungsverpflichtung nicht zu Einnahmen i. S. von § 3c, § 8 Abs. 1 EStG. § 88 Abs. 3 Satz 1 WoBauG gewährt für Aufwendungsdarlehen ein Passivierungswahlrecht. Eine Rückstellung wegen ungewisser Verbindlichkeiten in Bezug auf Aufwendungsdarlehen sei erst in der Bilanz des Jahres zu bilden, in welchem der modifizierte Forderungsverzicht wegen Beantragung der Anschlussförderung entfalle (§ 3c, § 8 Abs. 1 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB; § 8 Abs. 1, § 13 Abs. 2 KStG; § 88 Abs. 3 Satz 1 WoBauG).▶VT 1005/03
▶Praxishinweise: (1) Für ein ursprünglich steuerbefreites Wohnungsbauunternehmen (Klägerin) fiel di...